Swissconsultants.ch | Eisenbahnstrasse 11 | 4901 Langenthal | Tel. 062 916 50 00
350 BeraterInnen in der ganzen Schweiz
Swissconsultants auf XING
 

Was bringt die Unternehmenssteuerreform II? Was speziell für KMU?

zurück

Steuergeschenke für Millionäre?

Am 24. Februar 2008 wird das schweizerische Stimmvolk über die Unternehmenssteuerreform II abstimmen und sich für oder gegen Steuererleichterungen entscheiden. Die Frage sei hier erlaubt, ob es wirklich um die von gewissen politischen Kreisen auf die Fahne geschriebene plakative Abstimmung über Steuergeschenke an Superreiche geht oder ob der Gesetzesentwurf, welchem der Bundesrat und die Mehrheit des Parlamentes zugestimmt haben, auch andere Inhalte als einzig Steuergeschenke aufweist.

Christoph Imsand

Christoph Imsand

Mitinhaber Treuhand Marugg + Imsand, Betriebsökonom HWV, dipl. Steuerexperte. Christoph Imsand spezialisierte sich in den vergangenen Jahren im Bereich des Controllings und des Steuerwesens. Dabei ist er als Berater für diverse regionale, nationale und internationale Unternehmungen tätig. Weiter engagiert er sich für die Aus- und Weiterbildung. So ist er u.a. an der Fernfachhochschule Schweiz und an der Swiss Tax Academy als Dozent und Experte tätig.
christoph.imsand@trmi.ch
www.trmi.ch

Die Schweiz, das Land der KMU

Zwei Drittel aller Erwerbstätigen arbeiten in der Schweiz bei über 300'000 kleinen und mittleren Unternehmungen (KMU). Diese Betriebe sind das Rückgrat der schweizerischen Wirtschaft; sie sind u.a. auf ein angemessenes Steuerniveau angewiesen. Attraktive Steuern helfen nicht nur bestehenden Unternehmungen, weiterhin erfolgreich auf dem Markt tätig zu sein, sondern sie sind oft auch ein Verkaufsargument für den Standort Schweiz. So waren die jüngsten Steuerreformen in dieser Hinsicht erfolgreich. Die Unternehmenssteuerreform I, welche den Holdingstandort Schweiz gestärkt hat, verhalf unserm Land zu vermehrten Unternehmensansiedelungen, zu mehr Arbeitsplätzen und schliesslich auch zu mehr Steuereinnahmen.

Die zur Diskussion stehende Steuerreform II verbessert die steuerlichen Rahmenbedingungen für KMU. Die viel diskutierte und zum Teil verpolitisierte Milderung der Doppelbelastung bei Dividendenzahlung ist dabei nur eine von unterschiedlichen Massnahmen.

Steuerliche Doppelbelastung: ein Problem!

Heute unterliegen Eigentümer von KMU in Form von Kapitalgesellschaften einer wirtschaftlichen Doppelbelastung. Zuerst wird der gesamte Gewinn auf der Stufe des Unternehmens besteuert. Anschliessend wird der ausgeschüttete Gewinn (in Form von Dividenden) nochmals bei den Eigentümern als Einkommen besteuert. Diese Doppelbelastung ist nicht nur steuerlich unattraktiv, sondern hat weitere negative Konsequenzen. Damit wird ein falscher Anreiz geschaffen, Unternehmungen mit Fremd- statt mit Eigenkapital zu finanzieren. Das heutige System hat dazu geführt, dass viele Gesellschaften ihre Gewinne nicht ausschütten, sondern einbehalten, was u.a. bei einer allfälligen Unternehmensnachfolge zu Problemen führen kann. Denn eine Unternehmung mit hohen geäufneten Gewinnen ist nur schwer handelbar. Jungen, innovativen Unternehmerpersönlichkeiten fehlen oft die finanziellen Mittel, eine solche «schwere» Gesellschaft zu kaufen. Dies kann bei einer Nachfolgeregelung innerhalb der Familie ebenfalls zu Problemen führen.

Weg vom Hochsteuerland!

Die steuerliche Doppelbelastung macht die Schweiz in dieser Hinsicht zu einem Hochsteuerland. Im internationalen Vergleich mit den 30 OECD-Staaten liegen wir im Jahr 2006 auf dem traurigen Rang 28, da die meisten Länder bereits eine Milderung oder Beseitigung der wirtschaftlichen Doppelbelastung kennen. Man höre und staune: Auch unser Nachbarland Deutschland, welches nicht gerade als Steueroase gilt, kennt einen solchen Mechanismus.

Die Unternehmenssteuerreform II will nun, dass bei Anteilseignern mit mindestens 10 % Beteiligung an einer Gesellschaft die Dividende zukünftig nicht mehr zu 100 % besteuert wird, sondern nur noch zu 60 % (falls die Anteile im Privatvermögen gehalten werden) bzw. zu 50 % (falls die Anteile im Geschäftsvermögen gehalten werden).

Die Beteiligungsgrenze von 10 % stellt sicher, dass von diesem steuerlichen Vorteil insbesondere die Inhaber von KMU profitieren werden. Die Frage sei allerdings erlaubt, welche natürlichen Personen mehr als 10 % unserer grossen internationalen Konzerne, wie Nestlé, UBS, Novartis usw., halten.

In diesem Zusammenhang ist erwähnenswert, dass bereits die Mehrheit der Kantone eine solche Teilbesteuerung der Dividende eingeführt haben bzw. die Einführung kurz bevor steht. In der zur Diskussion stehenden Unternehmenssteuerreform II geht es also einzig ums Anpassen der Besteuerung auf Bundesebene an die bereits weitgehend eingeführte Praxis bei Kantonen und Gemeinden.

Kapitalsteuer: Ein Dinosaurier gehört abgeschafft

Alle Unternehmen in der Schweiz sind heute mit einer Kapitalsteuer belastet, unabhängig ob sie Gewinne erzielen oder Verluste einfahren. Diese Steuer, welche auf die Substanz eines Unternehmens zielt, ist schädlicher und belastender als alle anderen Steuern. Aus diesem Grund wurde die Kapitalsteuer auf Bundesebene bereits abgeschafft. Mit der Unternehmenssteuerreform II haben die Kantone die Möglichkeit, ebenfalls auf die Kapitalsteuer zu verzichten, wenn eine Gewinnsteuer geschuldet ist. Dies wird die Kapitalgesellschaften entlasten und schafft Anreize, Gewinne auszuweisen.

Steuerliche Entlastung von Personengesellschaften in Übergangsphasen

Bei Weitem nicht alle KMU sind Kapitalgesellschaften, sondern viele sind in Form von Einzel- oder Personenunternehmungen organisiert. Ein wesentlicher, wenn nicht der wesentlichste Teil, der Unternehmenssteuerreform II ist deshalb die Beseitigung von fiskalischen Hindernissen bei solchen Personengesellschaften. Dies wird von den Gegnern dieser Steuerreform meistens schlichtweg ignoriert.

Jedes kleine oder mittlere Unternehmen gerät in sogenannte Übergangsphasen, wie etwa Umstrukturierung, Übertragung, Nachfolgeregelung, Liquidation oder Ersatzbeschaffung. Gerade in diesen unternehmerisch heiklen Momenten besteht eine Vielzahl steuerlicher Hindernisse. Diese erschweren oder verunmöglichen oftmals eine unternehmerisch richtige Anpassung von Personenunternehmungen. Die Unternehmenssteuerreform II orientiert sich daher am Grundsatz, dass Umstrukturierungen nicht durch fiskalische Fehlanreize behindert oder sogar verhindert werden dürfen.

Diese neue Regelung unterstützt nachhaltiges Unternehmertum und schaffen den Boden für betriebswirtschaftlich optimale Entscheidungen.

Keine fiktiven Gewinne besteuern

Gibt heute ein Einzelunternehmer infolge Er reichens des Rentenalters seine selbstständige Erwerbstätigkeit auf, so muss dieser auf den vorhandenen stillen Reserven des Geschäftsvermögens die volle Einkommenssteuer zahlen. Solange er diese stille Reserven effektiv realisiert hat, sprich der Einzelunternehmer seine Aktiven zu einem Preis verkaufen konnte, welcher über dem Buchwert liegt, kann der heutigen Besteuerung noch gefolgt werden. Aber falls der Unternehmer keinen Käufer findet, unterliegt dieser fiktive Gewinn, welchen er gar nicht eingenommen hat, ebenfalls der Einkommenssteuer. Falls diese stillen Reserven relativ hoch sind, was bei Vorhandensein von Geschäftsliegenschaften sehr rasch geschehen kann, ist eine Belastung von bis zu 50 % des fiktiven Gewinns möglich, da neben der Einkommenssteuer auch noch die AHV geschuldet ist.

In der Existenz gefährdet

Somit läuft der Unternehmer heute unter Umständen Gefahr, bis zu 50 % eines Gewinnes abliefern zu müssen, den er gar nicht realisiert hat. Dies kann harte finanzielle Folgen haben, und die Existenz gefährden. Hier setzt die Unternehmenssteuerreform II an, und will diese Problematik durch Steuererleichterung mindern.

Die Reform stärkt die KMU in der Schweiz

Die Unternehmenssteuerreform II stärkt alle KMU in der Schweiz, unabhängig ob diese in Form von Kapitalgesellschaften oder Einzel- bzw. Personengesellschaften organisiert sind. Sie ist bei Weitem kein Steuergeschenk für Millionäre, sondern sie hilft vielmehr dem Mittelstand, weiterhin konkurrenzfähig zu sein. Unternehmungen, welche sich in Übergangsphasen (z.B. Nachfolgeregelungen) befinden, werden in diesen für sich schon schwierigen Zeiten durch die Unternehmenssteuerreform II zumindest nicht mehr in dem Ausmass in steuerliche Fallen tappen, wie das in der Vergangenheit der Fall war.

Die Abstimmungsvorlage stellt eine wichtige und richtige Reform für den Werkplatz Schweiz dar. Es ist an der Zeit, viel gehörten politischen Floskeln, der Wirtschaftsstandort Schweiz sei zu stärken und KMU seien zu unterstützen, beherzte Taten folgen zu lassen!

Artikel als PDF

Datum:21.01.2008
Business News Ausgabe:2008/1
Mitglied:

zurück